für „Tippie“ (Trinkgeld/Spende) und „TippiePay“ (kommerzielle Zahlungen) 
Stand: 20.02.2026 

§ 1 Anbieter / Betreiber / Geltungsbereich 

(1) Betreiber der Plattform „Tippie“ sowie des Dienstes „TippiePay“ ist die: 
GSI Verwaltung GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268854 
(nachfolgend „Betreiber“ oder „Tippie“). 

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Plattform Tippie sowie der darüber angebotenen Dienste Tippie und TippiePay. 

(3) Tippie bietet zwei Produktbereiche an: 
a) Tippie Trinkgeld / Spende: Ein Dienst zur bargeldlosen Übermittlung freiwilliger Trinkgelder oder freiwilliger Zuwendungen an registrierte Servicekräfte bzw. Empfänger. 
b) TippiePay: Ein Dienst zur Abwicklung kommerzieller Zahlungen (insbesondere Zahlungen für Waren und Dienstleistungen) zwischen Kunden und Unternehmen/Händlern. 

(4) Nutzer des Dienstes sind sowohl Kunden/Zahler als auch Servicekräfte bzw. Unternehmen/Händler. 

(5) Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, Tippie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

(6) Die Nutzung der Plattform und die Durchführung von Zahlungen sind ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU), der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie des Vereinigten Königreichs (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland) zulässig. 

§ 2 Begriffe und Definitionen 

Dienst / Plattform ist die technische Plattform „Tippie“ inklusive mobiler App, Webanwendung, Zahlungsinterfaces sowie sonstiger Funktionen. 

EU/EFTA/UK-Gebiet bezeichnet das Gebiet der Europäischen Union, die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz sowie das Vereinigte Königreich (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland). 

Nutzer sind insbesondere folgende Nutzergruppen: 
a) Kunde / Zahler: ein Nutzer, der Trinkgelder/Zuwendungen sendet oder Zahlungen über TippiePay tätigt. 
b) Servicekraft / Zahlungsempfänger: ein registrierter Nutzer, der Trinkgelder/Zuwendungen empfangen kann. 
c) Unternehmen / Händler / Merchant: ein registrierter Nutzer, der über TippiePay Zahlungen für Waren oder Dienstleistungen entgegennimmt. 

Zahlungssystem / Zahlungsdienstleister ist ein lizenzierter Partner, der die bargeldlose Überweisung bzw. Zahlungsabwicklung ermöglicht. Zahlungsdienstleistungen können insbesondere durch Stripe, PayPal oder andere lizenzierte Zahlungsdienstleister erbracht werden. 

Unterstützte Währungen sind ausschließlich staatliche gesetzliche Zahlungsmittel („Fiat-Währungen“), die durch den jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleister (insbesondere Stripe) technisch unterstützt werden. Kryptowährungen (z.B. Bitcoin, Ethereum oder vergleichbare digitale Vermögenswerte) sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

Personenbezogene Daten sind alle Informationen über Nutzer im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Rahmen der Nutzung verarbeitet werden. 

Grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Datenbanken innerhalb der EU und EFTA-Staaten sowie ggf. an Drittstaaten, sofern dies gesetzlich zulässig ist. 

Stornierung / Chargeback ist die Rückgängigmachung oder Rückforderung einer Transaktion, insbesondere durch den Zahlungsdienstleister oder den Kunden (z.B. Kreditkartenrückbelastung). 

Vertrauliche Informationen sind alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die der Nutzer dem Betreiber im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelt, insbesondere Geschäfts-, Vertrags- und Finanzinformationen. 

Wallet ist ein internes Abbildungskonto innerhalb der Tippie-Plattform zur Zuordnung von Gutschriften/Auszahlungsansprüchen an Zahlungsempfänger. Wallets sind keine Bankkonten. Tippie erbringt keine Einlagen- oder Bankgeschäfte. Die tatsächliche Zahlungsabwicklung und Verwahrung der Gelder erfolgt ausschließlich über lizenzierte Zahlungsdienstleister. 

§ 3 Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung 

(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Zustimmung zu diesen AGB voraus. Bei Ablehnung ist eine Nutzung nicht möglich. 

(2) Diese Geschäftsbedingungen werden vereinbart: 
a) durch den Kunden durch Nutzung des Dienstes, 
b) durch die Servicekraft bzw. das Unternehmen durch Registrierung bzw. Ausfüllen des Anmeldeformulars. 

(3) Nutzer stimmen mit Nutzung der Plattform außerdem den Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu. 

(4) Nutzer stimmen mit Nutzung der Plattform außerdem den Bedingungen der jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleister zu. 

§ 4 Zahlungsabwicklung über lizenzierte Zahlungsdienstleister 

(1) Tippie betreibt eine technische Plattform zur Vermittlung und Abwicklung von Zahlungsprozessen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über lizenzierte Zahlungsdienstleister (z.B. Stripe, PayPal) sowie deren Partnernetzwerke (z.B. Kreditkartenorganisationen). 

(2) Tippie ist berechtigt, Zahlungsflüsse, Identitätsprüfungen, Risikoprüfungen sowie Compliance-Anforderungen über diese Zahlungsdienstleister abzubilden und hierzu notwendige Daten zu verarbeiten und an diese weiterzugeben. 

(3) Nutzer erkennen an, dass Zahlungsdienstleister eigene Systeme, Portale, Apps und/oder Weboberflächen betreiben, über welche Empfänger (Servicekräfte und Händler) ihre Daten, Identitätsprüfung (KYC/KYB), Auszahlungsmodalitäten sowie Zahlungs- und Transaktionsübersichten verwalten können. Tippie ist berechtigt, hierfür technische Schnittstellen bereitzustellen und den Zugriff auf solche Verwaltungsfunktionen innerhalb der Tippie-Plattform zu ermöglichen. 

(4) Tippie kann Transaktionen ablehnen, verzögern, sperren oder rückabwickeln, soweit dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben, regulatorischer Anforderungen oder Vorgaben der Zahlungsdienstleister erforderlich oder zulässig ist. Tippie übernimmt keine Garantie dafür, dass Zahlungen autorisiert oder ausgeführt werden; insbesondere können Kartenanbieter, Acquirer oder Zahlungsdienstleister Transaktionen ablehnen. 

(5) Zahlungen sind ausschließlich innerhalb des EU/EFTA/UK-Gebiets zulässig. 

(6) Zahlungen und Auszahlungen sind ausschließlich in unterstützten Währungen möglich. Maßgeblich ist hierbei die jeweils aktuelle technische und regulatorische Unterstützung der Währungen durch den eingesetzten Zahlungsdienstleister (insbesondere Stripe). Tippie ist berechtigt, verfügbare Währungen jederzeit anzupassen, einzuschränken oder zu erweitern. Soweit eine Währungsumrechnung erforderlich ist, erfolgt diese ausschließlich durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister oder dessen Partner nach deren Wechselkursen und Gebührenregelungen. Tippie übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Wechselkurse, Umrechnungsgebühren oder daraus resultierende Differenzen. 

(7) Die Nutzung von Kryptowährungen oder sonstigen virtuellen/digitalen Vermögenswerten ist ausgeschlossen. Tippie bietet keine Annahme, Verwahrung, Auszahlung oder Umrechnung von Kryptowährungen an. 

(8) Auszahlungen an Empfänger erfolgen grundsätzlich ausschließlich auf ein auf den Empfänger registriertes und verifiziertes Bankkonto mit IBAN innerhalb des EU/EFTA/UK-Gebiets. Eine Auszahlung auf Konten ohne IBAN ist ausgeschlossen. 

(9) Tippie zahlt grundsätzlich in der Kontowährung („Landeswährung“) des beim Zahlungsdienstleister hinterlegten Auszahlungskontos des Empfängers aus, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder technisch vorgesehen ist. Etwaige Währungsumrechnungen erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister oder dessen Partner. 

(10) Sofern ein Empfänger kein gültiges IBAN-Konto hinterlegt oder die Verifikation des Kontos nicht abgeschlossen ist, besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Tippie ist berechtigt, Auszahlungen bis zur vollständigen Hinterlegung und erfolgreichen Verifikation der IBAN zurückzuhalten. 

(11) Keine Haftung bei falscher IBAN: Der Nutzer (Servicekraft/Händler/Empfänger) ist allein verantwortlich für die richtige Angabe seiner IBAN und Kontodaten. Tippie übernimmt keine Haftung für Schäden, Fehlüberweisungen oder Verluste, die darauf beruhen, dass der Nutzer eine falsche IBAN oder unzutreffende Kontodaten angibt. Eine Rückholung fehlgeleiteter Überweisungen ist ggf. nicht möglich; Tippie schuldet insoweit keinen Erfolg. 

§ 5 Geldwäscheprävention (AML), Terrorismusfinanzierung (CTF), Sanktionen, KYC/KYB und laufende Compliance-Prüfung 

(1) Tippie verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie zur Einhaltung von nationalen, europäischen und internationalen Sanktionsregelungen (nachfolgend zusammen „AML/CTF- und Sanktionsvorschriften“). 

(2) Nutzer erkennen an, dass die Zahlungsabwicklung über lizenzierte Zahlungsdienstleister erfolgt, die ihrerseits umfassenden AML/CTF- und Compliance-Pflichten unterliegen. Tippie ist berechtigt, entsprechende Anforderungen dieser Zahlungsdienstleister in die Plattformprozesse zu integrieren („Back-to-Back“-Regelwerk). 

(3) Tippie ist berechtigt, jederzeit – auch nach erfolgreicher Registrierung oder bereits erfolgten Transaktionen – zusätzliche Informationen, Nachweise oder Dokumente zur Identitätsprüfung, Unternehmensprüfung oder Transaktionsprüfung anzufordern („fortlaufende KYC/KYB-Prüfung“). Dies kann insbesondere umfassen, jedoch nicht abschließend: Identitätsdokumente, Adressnachweise, Bankverbindungsnachweise, Handelsregisterauszüge, Gesellschafterlisten und wirtschaftlich Berechtigte (UBO), Steuerinformationen, Nachweise zur Mittelherkunft, Nachweise zu Geschäftsmodell, Produkten oder Dienstleistungen, Vertrags-, Liefer- oder Rechnungsunterlagen. 

(4) Nutzer verpflichten sich, die von Tippie oder einem Zahlungsdienstleister angeforderten Informationen und Dokumente unverzüglich, vollständig, korrekt und in der geforderten Form zur Verfügung zu stellen. Tippie ist nicht verpflichtet, Transaktionen durchzuführen oder Auszahlungen vorzunehmen, solange angeforderte Unterlagen nicht vollständig vorliegen. 

(5) Tippie und/oder die eingesetzten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, Transaktionen automatisiert oder manuell zu überwachen, zu prüfen und zu bewerten. Als auffällig gelten insbesondere (nicht abschließend): ungewöhnlich hohe oder häufige Transaktionen, Zahlungen ohne plausiblen wirtschaftlichen Hintergrund, Aufsplittung von Transaktionen („Smurfing“), Nutzung mehrerer Konten oder Identitäten, ungewöhnlich hohe Stornierungs- oder Chargeback-Raten, Hinweise auf Betrug, Missbrauch oder Umgehung von Limits. 

(6) Die Nutzung der Plattform ist untersagt für: Geldwäsche oder deren Vorbereitung, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Täuschung, Nutzung unter falscher oder fremder Identität, Umgehung regulatorischer Prüfungen oder Limits, Verkauf oder Abwicklung illegaler Waren oder Dienstleistungen, Verstöße gegen Regelwerke der Zahlungsdienstleister oder Kreditkartenorganisationen, Transaktionen zugunsten sanktionierter Personen, Organisationen oder Staaten. 

(7) Tippie ist berechtigt, Nutzer, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen und relevante Beteiligte gegen Sanktionslisten und Embargoregelungen zu prüfen oder prüfen zu lassen. 

(8) Kommt ein Nutzer einer Aufforderung zur Vorlage von KYC/KYB-Unterlagen oder sonstigen Compliance-Nachweisen nicht nach, ist Tippie berechtigt, Transaktionen zu stoppen, Auszahlungen zurückzuhalten sowie das Nutzerkonto zu sperren oder zu kündigen. Tippie ist zudem berechtigt, bereits empfangene oder reservierte Zahlungen – soweit technisch möglich und rechtlich zulässig – ganz oder teilweise rückabzuwickeln, an den Zahler zurückzuerstatten oder über den Zahlungsdienstleister zurückführen zu lassen. 

(9) Tippie ist berechtigt, relevante Informationen und Daten an Zahlungsdienstleister, Kreditkartenorganisationen, Banken sowie zuständige Behörden weiterzugeben, soweit dies zur Durchführung der Zahlungsabwicklung, zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder zur Missbrauchsverhinderung erforderlich oder zulässig ist. 

(10) Tippie haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Ausfälle, die aufgrund AML/CTF-Prüfungen, Sanktionsprüfungen, Compliance-Maßnahmen, behördlicher Anordnungen oder Maßnahmen der Zahlungsdienstleister entstehen. 

(11) Tippie ist berechtigt, nach eigenem Ermessen („sole discretion“) und jederzeit, insbesondere bei Verdacht oder Feststellung eines Verstoßes gegen diese AGB, gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen Vorgaben, Policies und Regelwerke der eingesetzten Zahlungsdienstleister oder Kreditkartenorganisationen, das Nutzungsverhältnis und sämtliche Leistungen mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu sperren, einzuschränken oder zu beenden. Dies umfasst insbesondere (nicht abschließend) das Recht, Transaktionen abzulehnen, zu verzögern oder zu blockieren, Auszahlungen zurückzuhalten oder einzufrieren („hold/freeze“), Guthaben ganz oder teilweise einzubehalten, soweit dies zur Risikominimierung oder zur Erfüllung regulatorischer Verpflichtungen erforderlich ist, Konten zu deaktivieren oder zu löschen, Zahlungen zu stornieren oder rückabzuwickeln („reverse/refund“), weitere Leistungen dauerhaft zu verweigern. Ein Anspruch des Nutzers auf Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses, Durchführung von Transaktionen oder Auszahlung von Guthaben besteht in diesen Fällen nicht. 

(12) Zahlungen außerhalb des EU/EFTA/UK-Gebiets sind untersagt. Tippie ist berechtigt, Transaktionen mit Bezug zu Drittstaaten abzulehnen oder rückabzuwickeln, soweit dies nach Compliance-Vorgaben erforderlich ist. 

§ 6 Verbotene Nutzungen / Verbotene Geschäftsmodelle (Restricted Businesses) 

(1) Die Nutzung von Tippie und TippiePay ist untersagt für bestimmte Geschäftsmodelle, Produkte oder Dienstleistungen („verbotene Geschäftsmodelle“), auch dann, wenn diese im jeweiligen Land oder in Teilen des EU/EFTA/UK-Gebiets rechtlich zulässig sein sollten. 

(2) Insbesondere ist die Nutzung der Plattform untersagt für: Glücksspiel und Wetten aller Art, Prostitution und sexuelle Dienstleistungen, Drogen und Betäubungsmittel, Waffen/Munition/militärische Güter, illegale oder regulierte Inhalte, nicht genehmigte Finanzprodukte oder Investitionsmodelle mit erhöhtem Risiko (z.B. Schneeballsysteme, Ponzi-Systeme, nicht genehmigte Token-Verkäufe), Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte, sowie jede Tätigkeit, die gegen Regelwerke der eingesetzten Zahlungsdienstleister oder Kreditkartenorganisationen verstößt. 

(3) Tippie ist berechtigt, nach eigenem Ermessen („sole discretion“) zu bestimmen, ob ein Geschäftsmodell als verboten oder hochriskant einzustufen ist. 

(4) Bei Verstoß oder Verdacht eines Verstoßes ist Tippie berechtigt, Leistungen sofort einzustellen, Transaktionen abzulehnen oder rückabzuwickeln sowie das Nutzungsverhältnis gemäß § 5 zu sperren oder zu kündigen. 

TEIL A – Tippie Trinkgeld / Spende 

§ 7 Gegenstand des Dienstes „Tippie Trinkgeld / Spende“ 

(1) Tippie ermöglicht es Kunden, freiwillige Trinkgelder oder freiwillige Zuwendungen bargeldlos an registrierte Servicekräfte zu übertragen. 

(2) Tippie ist nicht verantwortlich für den Beweggrund oder die Zielsetzung der Überweisung. 

(3) Tippie übernimmt keine Steuerberatung und keine steuerrechtliche Haftung. 

(4) Tippie geht davon aus, dass freiwillige Trinkgelder und freiwillige Zuwendungen (Spenden), sofern sie bona fide und ohne Gegenleistung erfolgen, in Deutschland grundsätzlich keinen Steuern unterliegen. Die steuerliche Behandlung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Empfänger bzw. Nutzer. 

(5) Tippie kann Zahlungsbestätigungen bzw. Zahlungsquittungen über die Plattform zur Verfügung stellen. Tippie stellt hierbei keine Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen aus. Sofern im Einzelfall eine Zuwendungsbestätigung („Spendenquittung“) erforderlich oder gewünscht ist, vermittelt Tippie ausschließlich die Bereitstellung einer solchen Bestätigung durch den jeweils berechtigten Empfänger bzw. eine hierzu berechtigte Stelle. Tippie stellt selbst keine steuerrechtlichen Spendenquittungen aus. 

§ 8 Zahlungsmethoden für Trinkgeld/Spende 

(1) Trinkgelder/Zuwendungen können insbesondere über folgende Zahlungsmethoden geleistet werden: Zahlung per Kreditkarte über mobile Zahlungssysteme (Apple Pay, Google Pay), Zahlung über PayPal oder andere Zahlungsanbieter, sonstige Zahlungsmethoden, die von Zahlungsdienstleistern angeboten werden. 

(2) Tippie kann die Zahlungsmethoden jederzeit anpassen. 

(3) Zahlungen sind ausschließlich innerhalb des EU/EFTA/UK-Gebiets zulässig. 

(4) Mindestbetrag und Höchstbetrag: Für Trinkgeld-/Zuwendungseinzahlungen gilt ein Mindestbetrag von EUR 0,50 pro Einzeltransaktion und ein Höchstbetrag von EUR 1.000,00 pro Einzeltransaktion. In begründeten Einzelfällen kann Tippie höhere Beträge zulassen; ein Anspruch hierauf besteht nicht. 

§ 9 Verantwortung des Kunden 

(1) Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die korrekte Auswahl und Eingabe des Betrags. 

(2) Eingabefehler gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. 

(3) Tippie erhebt gegenüber dem Zahler keine zusätzlichen Gebühren außerhalb der im Zahlungsprozess ausgewiesenen Beträge. Etwaige Gebühren des Zahlungsdienstleisters können unabhängig hiervon anfallen. 

(4) Tippie übernimmt keine Garantie für die erfolgreiche Zahlungsabwicklung; insbesondere können Zahlungsdienstleister, Kartenanbieter oder Acquirer Zahlungen ablehnen. 

§ 10 Registrierung und Pflichten der Servicekraft (Trinkgeld) 

(1) Um Trinkgelder/Zuwendungen empfangen zu können, muss die Servicekraft ein Konto bei Tippie erstellen. 

(2) Die Servicekraft ist verpflichtet, alle erforderlichen Daten korrekt bereitzustellen und auf Anfrage weitere Verifikationsunterlagen vorzulegen. 

(3) Tippie haftet nicht für Einschränkungen oder Sperrungen durch Zahlungsdienstleister. 

(4) Die Servicekraft ist für steuerliche Pflichten eigenverantwortlich. 

§ 11 Gebühren / Provision Tippie Trinkgeld / Spende 

(1) Tippie erhält für die Durchführung der Trinkgeld-/Zuwendungs-Transaktion eine Provision. 

(2) Die Provision beträgt pro Transaktion EUR 0,19 (neunzehn Cent) + 6,9 % des Trinkgeld-/Zuwendungsbetrags, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich eine abweichende Entgeltvereinbarung (z.B. im Rahmen einer Kooperation) getroffen wurde. 

(3) Tippie erhebt gegenüber dem Zahler keine weiteren Gebühren, außer den im Zahlungsprozess ausgewiesenen Beträgen. 

§ 12 Auszahlung / Kündigung der Servicekraft 

(1) Auszahlungen erfolgen über den jeweiligen Zahlungsdienstleister auf ein von der Servicekraft hinterlegtes Konto. 

(2) Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Servicekraft den Legitimationsprozess beim Zahlungsdienstleister vollständig abgeschlossen hat. 

(3) Tippie ist berechtigt, Auszahlungen zurückzuhalten, solange Compliance-Prüfungen oder KYC/KYB-Prozesse nicht abgeschlossen sind. 

(4) Für Auszahlungen besteht kein Mindestbetrag; Auszahlungen können in jeder verfügbaren Höhe erfolgen, sofern technisch möglich und regulatorisch zulässig. 

(5) Ansprüche der Servicekraft auf Auszahlung verjähren innerhalb eines Jahres nach Eingang der Zahlung. 

(6) Auszahlungen erfolgen grundsätzlich ausschließlich auf ein verifiziertes Bankkonto der Servicekraft mit IBAN. Ohne gültige IBAN ist eine Auszahlung ausgeschlossen. Tippie zahlt in der Währung des hinterlegten Auszahlungskontos aus, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 

TEIL B – TippiePay (kommerzielle Zahlungen) 

§ 13 Gegenstand von TippiePay 

(1) TippiePay ermöglicht es Unternehmen und Händlern, über die Plattform Zahlungen von Kunden für Waren und Dienstleistungen zu akzeptieren. 

(2) Tippie ist nicht Verkäufer, nicht Anbieter und nicht Vertragspartner des Kauf- oder Dienstleistungsvertrages zwischen Händler und Kunde. 

(3) Der Vertrag über Waren oder Dienstleistungen kommt ausschließlich zwischen Händler und Kunde zustande. 

(4) Zahlungen sind ausschließlich innerhalb des EU/EFTA/UK-Gebiets zulässig. 

(5) TippiePay bietet Händlern grundsätzlich die Möglichkeit, Zahlungen direkt über mobile Endgeräte entgegenzunehmen, insbesondere mittels „Tap to Pay“ (NFC-basierte Annahme von Kartenzahlungen) über Apple iOS („Tap to Pay on iPhone“) sowie kompatible Android-Geräte mit Google Pay („Tap to Pay“ / „Tap to Pay with Google Pay“). Voraussetzung hierfür ist die Installation der Tippie-App sowie die erfolgreiche Freischaltung und Verifikation durch Tippie und/oder den eingesetzten Zahlungsdienstleister. 

(6) Der Händler erkennt an, dass die Nutzbarkeit von Tap to Pay und sonstigen Zahlungsannahmefunktionen von der technischen Ausstattung, dem Betriebssystem, der Hardware (insbesondere NFC-Funktion), Sicherheitsstandards sowie dem Alter des jeweiligen Endgeräts abhängt. Nicht alle Endgeräte sind für die Zahlungsannahme geeignet oder kompatibel. Tippie schuldet die Bereitstellung der Funktionalität im Rahmen des Dienstes, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass jedes Endgerät des Händlers die Zahlungsannahme unterstützt oder dauerhaft unterstützen wird. Der Händler ist verpflichtet, auf eigene Kosten ein für die Nutzung von Tap to Pay geeignetes und kompatibles Endgerät bereitzustellen und dieses in einem funktionsfähigen sowie sicherheitskonformen Zustand zu halten (z.B. durch regelmäßige Updates des Betriebssystems). 

(7) Mindestbetrag und Höchstbetrag: Für TippiePay-Einzahlungen gilt ein Mindestbetrag von EUR 0,50 pro Einzeltransaktion und ein Höchstbetrag von EUR 1.000,00 pro Einzeltransaktion. In begründeten Einzelfällen kann Tippie höhere Beträge zulassen; ein Anspruch hierauf besteht nicht. 

(8) Keine Garantie / Ablehnungen: Tippie übernimmt keine Garantie, dass Zahlungen autorisiert oder ausgeführt werden. Insbesondere können Kartenanbieter, Zahlungsdienstleister oder Acquirer Transaktionen ablehnen oder sperren; hierfür trägt Tippie keine Verantwortung oder Haftung. 

§ 14 Pflichten und Verantwortung des Händlers (TippiePay) 

(1) Der Händler ist allein verantwortlich für Angebot, Leistung, Lieferung und Vertragserfüllung, Widerruf, Gewährleistung und Reklamationen, steuerliche Behandlung und Rechnungsstellung, sowie die Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten. 

(2) Tippie übernimmt keine Haftung für die Vertragserfüllung des Händlers. 

§ 15 Zahlungsabwicklung TippiePay 

(1) TippiePay-Zahlungen werden ausschließlich über lizenzierte Zahlungsdienstleister abgewickelt. 

(2) Der Zahlungsdienstleister kann vom Händler Verifikationsunterlagen verlangen (KYB/KYC). Der Händler ist verpflichtet, diese bereitzustellen. 

(3) Tippie ist berechtigt, Zahlungen bei Verdacht auf Missbrauch oder Regelverstöße abzulehnen oder rückabzuwickeln. 

(4) Händler erkennen an, dass Zahlungsdienstleister eigene Systeme, Portale, Apps und/oder Weboberflächen betreiben, über welche Händler ihre Daten, Identitätsprüfung (KYB/KYC), Auszahlungsmodalitäten sowie Zahlungs- und Transaktionsübersichten verwalten können. 

(5) Auszahlungsrhythmus: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden bei TippiePay Auszahlungen automatisch einmal wöchentlich am Montag veranlasst. Fällt der Montag auf einen Bankfeiertag am Sitz des jeweils beteiligten Zahlungsdienstleisters oder der auszahlenden Bank, erfolgt die Veranlassung am nächstfolgenden Bankarbeitstag. 

(6) Auszahlungen: Für Auszahlungen besteht kein Mindestbetrag; Auszahlungen können in jeder verfügbaren Höhe erfolgen, sofern technisch möglich und regulatorisch zulässig. 

§ 16 Gebühren TippiePay 

(1) Die Gebühren für TippiePay werden gesondert geregelt (z.B. Gebührenübersicht oder Individualvereinbarung). 

(2) Tippie ist berechtigt, Gebührenmodelle einzuführen oder zu ändern, sofern Händler vor Nutzung entsprechend informiert werden. 

§ 17 Stornierungen / Chargebacks / Rückforderungen (TippiePay) 

(1) Erfolgt eine Rückbelastung oder Rückforderung einer Transaktion durch den Zahlungsdienstleister, ist Tippie berechtigt, den zurückgeforderten Betrag vom Händler zurückzufordern oder mit Auszahlungen zu verrechnen. 

(2) Der Händler trägt sämtliche Kosten, die durch Chargebacks entstehen (inklusive Gebühren des Zahlungsdienstleisters). 

GEMEINSAME REGELUNGEN 

§ 18 Rechte und Pflichten der Nutzer 

Nutzer verpflichten sich, korrekte Daten anzugeben, Zugangsdaten zu schützen und steuerliche Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen. 

§ 19 Verfügbarkeit / Support 

(1) Tippie übernimmt keine Garantie für durchgehende Verfügbarkeit der Plattform, der App oder einzelner Funktionen. Wartungsfenster, Störungen bei Drittanbietern sowie Ausfälle bei Zahlungsdienstleistern können die Nutzung einschränken. 

(2) Support: [email protected] 

§ 20 Haftung 

(1) Tippie haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern eine Kardinalpflicht verletzt wird. 

(3) Gesamthaftung maximal EUR 100,00, soweit rechtlich zulässig. 

(4) Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

(5) Tippie haftet nicht für Ablehnungen, Sperrungen, Verzögerungen oder sonstige Maßnahmen von Zahlungsdienstleistern, Kartenanbietern oder Acquirern, soweit gesetzlich zulässig. 

§ 21 Änderungen der AGB 

Änderungen treten 3 Werktage nach Veröffentlichung in Kraft. 

§ 22 Datenschutz 

Es gilt die Datenschutzerklärung. 

§ 23 Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt deutsches Recht. 

(2) Gerichtsstand München, soweit zulässig.