Datum: 1. Juli 2024

§ 1 Begriffe und Definitionen

Dienst – ist ein „Trinkgeld“-Dienst über eine mobile Anwendung, bei der Kunden innerhalb von EU und EFTA Staaten an registrierte Servicekräfte bargeldlos Trinkgelder senden können.

Nutzer – der Dienst hat zwei Arten von Nutzern

  • Kunde(auch „Zahler“) – ein Nutzer des Dienstes, der freiwillige Trinkgelder an die Servicekräfte senden kann und Bewertungen zur Arbeit der Servicekräfte und des Unternehmens hinterlassen kann;
  • Servicekraft“ (auch („Zahlungsempfänger“) – ein registrierter Nutzer des Dienstes, der Trinkgelder von den Kunden auf sein persönliches Konto erhalten kann.

Zahlungssystem – ein Partner des Dienstes, der die Möglichkeit bietet, eine bargeldlose Überweisung von Trinkgeldern von Kunden an Servicekräfte vorzunehmen. Zahungsdienstleistungen werden von NaudaPay, Stripe und PayPal zur Verfügung gestellt.

Personenbezogene Daten – alle Informationen über die Nutzer, die während der Nutzung des Dienstes erhalten wurden.

Grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten – Übermittlung von personenbezogenen Daten des Nutzers an Datenbanken innerhalb der EU und EFTA Staaten.

Minimum Deposit Requirements in UK Bookmaking Through Betzella Insights

The landscape of UK bookmaking has undergone significant transformation over the past two decades, with minimum deposit requirements emerging as a critical factor in shaping market accessibility and consumer behavior. These entry-level thresholds have evolved from relatively high barriers to increasingly competitive offerings, reflecting broader changes in the gambling industry’s approach to customer acquisition and responsible gaming. Understanding the historical context and current trends surrounding minimum deposits provides valuable insight into how the UK betting market functions and the regulatory frameworks that govern it. Betzella, as an emerging player in this space, offers a useful lens through which to examine these developments and their implications for both operators and bettors.

Historical Development of Deposit Thresholds in UK Betting

The early days of online bookmaking in the United Kingdom, beginning in the late 1990s and early 2000s, saw minimum deposit requirements that were considerably higher than today’s standards. Initial thresholds often ranged from £20 to £50, reflecting the operational costs associated with payment processing and the nascent state of digital banking infrastructure. These higher minimums served multiple purposes: they helped operators offset transaction fees, ensured that customer acquisition costs were justified by meaningful account funding, and aligned with the traditional high-street betting shop model where smaller transactions were less common.

As the online gambling sector matured through the 2000s, technological advancements in payment processing and increased competition began to exert downward pressure on these thresholds. The introduction of e-wallets, prepaid cards, and more efficient banking integration reduced the per-transaction costs for operators, making lower minimum deposits economically viable. By 2010, many established bookmakers had reduced their entry requirements to £10, marking a significant shift toward greater market accessibility. This period also saw the UK Gambling Commission refining its regulatory approach, emphasizing consumer protection while allowing market forces to drive competitive innovation.

The mid-2010s represented a watershed moment in deposit requirement evolution. The proliferation of mobile betting applications and the normalization of microtransactions in digital commerce created consumer expectations for lower barriers to entry. Operators recognized that reducing minimum deposits could substantially expand their potential customer base, particularly among younger demographics and casual bettors who might be deterred by higher thresholds. The emergence of £5 minimum deposit bookmakers became increasingly common during this period, representing a strategic response to market demand and competitive pressures. Betzella entered this evolving marketplace with an understanding that flexible deposit options would be essential to establishing a foothold among discerning UK bettors.

Regulatory Framework and Consumer Protection Considerations

The UK Gambling Commission has maintained a careful balance between promoting market competition and ensuring adequate consumer protection measures. While the regulatory body does not mandate specific minimum deposit amounts, it requires operators to implement robust responsible gambling tools and verification processes. This regulatory philosophy has allowed market forces to determine deposit thresholds while ensuring that lower minimums do not compromise player safety or facilitate problem gambling behaviors.

Operators offering lower minimum deposits face heightened scrutiny regarding their Know Your Customer (KYC) procedures and anti-money laundering protocols. The Gambling Commission’s 2019 guidance on customer interaction emphasized that operators must conduct appropriate affordability assessments regardless of initial deposit amounts. This regulatory stance has influenced how bookmakers structure their deposit systems, with many implementing tiered verification processes that balance accessibility with compliance requirements. Betzella’s approach to minimum deposits reflects this regulatory environment, incorporating verification measures that scale with customer activity levels rather than creating prohibitive barriers at the entry point.

The relationship between minimum deposits and responsible gambling tools represents another crucial dimension of the regulatory framework. Lower deposit thresholds are generally viewed favorably from a harm minimization perspective, as they allow customers to engage with betting products without committing substantial funds upfront. However, regulators have emphasized that low minimums must be accompanied by effective deposit limits, reality checks, and self-exclusion options. The 2020 implementation of stricter advertising standards and the ongoing review of stake limits demonstrate the Commission’s commitment to ensuring that accessible entry points do not translate into increased gambling-related harm.

Market Dynamics and Competitive Positioning

The competitive landscape of UK bookmaking has been fundamentally shaped by minimum deposit strategies, with operators using these thresholds as key differentiators in customer acquisition efforts. The market has segmented into distinct tiers, with premium operators sometimes maintaining higher minimums to signal quality and exclusivity, while mass-market bookmakers compete aggressively on accessibility. This segmentation reflects broader strategic approaches to customer lifetime value, with some operators prioritizing volume through low barriers and others focusing on higher-value customers willing to commit larger initial deposits.

Payment method availability has become intrinsically linked to minimum deposit requirements, creating a complex matrix of options for consumers. Traditional debit card deposits typically support the lowest minimums, while some payment methods like bank transfers may require higher thresholds due to processing costs. The 2020 ban on credit card gambling transactions further reshaped this landscape, eliminating a payment option that had previously allowed some customers to bypass deposit minimums through credit-based funding. Betzella and similar operators have responded by diversifying their payment portfolios, integrating e-wallets and mobile payment solutions that support low-minimum transactions while maintaining cost efficiency.

The promotional landscape has also evolved in conjunction with minimum deposit trends. Welcome bonuses and matched deposit offers are frequently structured around minimum deposit thresholds, creating incentive systems that encourage customers to fund accounts at specific levels. Regulatory changes implemented in 2022 regarding bonus terms and wagering requirements have influenced how operators design these promotions, with greater emphasis on transparency and realistic playthrough conditions. The interplay between minimum deposits and promotional offers represents a critical component of customer acquisition strategy, with operators carefully calibrating these elements to maximize conversion while maintaining profitability and regulatory compliance.

Future Trajectories and Emerging Considerations

The future of minimum deposit requirements in UK bookmaking will likely be shaped by several converging trends, including technological innovation, regulatory evolution, and changing consumer expectations. The rise of cryptocurrency and blockchain-based payment systems presents potential for even lower transaction costs, which could theoretically support further reductions in minimum deposits. However, regulatory uncertainty surrounding digital currencies in gambling contexts may limit their near-term impact on deposit threshold dynamics.

Open Banking initiatives and instant payment systems represent more immediate catalysts for change. These technologies enable real-time account verification and fund transfers with minimal processing costs, potentially supporting viable business models with very low or even zero minimum deposits. Betzella and forward-thinking operators are exploring how these payment innovations can be integrated into their platforms while maintaining the risk management and compliance frameworks required by UK regulation. The successful implementation of such systems could democratize access to betting markets while introducing new challenges related to transaction monitoring and customer protection.

Regulatory developments will continue to exert significant influence over minimum deposit strategies. The ongoing Gambling Act review and discussions surrounding affordability checks suggest that future regulations may introduce more prescriptive requirements around customer verification and deposit monitoring. These potential changes could create tension between the market trend toward lower minimums and regulatory imperatives for enhanced due diligence. Operators will need to navigate this evolving landscape by developing sophisticated risk assessment tools that enable accessible entry points without compromising compliance standards or facilitating harmful gambling patterns.

The minimum deposit requirements in UK bookmaking reflect a complex interplay of technological capability, competitive strategy, and regulatory oversight. From the higher thresholds of the early online era to today’s increasingly accessible options, these requirements have evolved in response to market forces and consumer expectations. Betzella’s positioning within this landscape illustrates how contemporary operators must balance accessibility with responsibility, offering entry points that welcome diverse customer segments while maintaining robust protections. As the industry continues to evolve, minimum deposit strategies will remain a crucial element of bookmaker positioning, shaped by ongoing technological innovation and the UK’s commitment to maintaining one of the world’s most sophisticated gambling regulatory frameworks.

Vertrauliche Informationen – Informationen, die der Nutzer gemäß dieser Vereinbarung an den Betreiber übermittelt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Handels-, Vertrags- und Finanzinformationen sowie alle Dokumente und / oder sonstigen Informationen, die schriftlich oder in einer anderen Form erstellt wurden. Zu den gemäß dieser Vereinbarung schutz- und nicht offenlegungspflichtigen Informationen gehören keine Informationen, die der Nutzer öffentlich zugänglich auf den Ressourcen des Dienstes und auf anderen Websites und Diensten veröffentlicht, sowie andere Informationen, die keine vertraulichen Informationen gemäß dieser Vereinbarung oder den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland sein können.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

GSI Verwaltung GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268854) ist der Betreiber von „tippie“.

Diese Geschäftsbedingungen werden auf zwei Wegen vereinbart:

  • Vom Kunden durch Verwendung des Dienstes.
  • Von der Servicekraft durch Ausfüllen des Anmeldeformulars.

Nutzer von tippie stimmen diesen Vertragsbedingungen vor der Nutzung des Dienstes zu; bei einer Ablehnung der Bedingungen ist eine Nutzung nicht möglich.Nutzer stimmen mit der Nutzung von tippie auch den Regelungen über die Verarbeitung persönlicher Daten zu.

Nutzer stimmen mit der Nutzung auch den Bedingungen der vom Kunden ausgewählten Zahlungssysteme zu.

§ 3 Verwenden des Dienstes „tippie“

  1. Der Betreiber fungiert als Vermittler bei der Durchführung von Geldtransfers von Kunden zu Servicekräften über das Zahlungssystem. Der Betreiber handelt in eigenem Namen und auf Kosten der Zahler bzw. der Empfänger der Geldtransfers.
  2. Der Service bietet dem Kunden die Möglichkeit,
    • freiwillige Trinkgelder bargeldlos an die Servicekraft zu übertragen;
    • Bewertungen zur Arbeit der Servicekraft bzw. des Unternehmens zu hinterlassen.
  3. Die freiwilligen Trinkgelder können auf folgende Weisen geleistet werden, die vom Betreiber jederzeit angepasst werden können:
    • Zahlung per Kreditkarte des Kunden über mobile Zahlungssysteme (Apple Pay, Google Pay,Samsung Pay, AmazonPay);
    • Zahlung über andere Zahlungssysteme, die von Zahlungsdienstleistern angeboten werden.
  4. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die korrekte Auswahl des Betrags. Eingabefehler gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Eine Rückforderung des gewährten Geldes vom Betreiber oder der Servicekraft ist ausgeschlossen.
  5. Um Geld vom Kunden zu erhalten, muss die Servicekraft ein Konto bei „tippie“ erstellen.
  6. Die Erstellung eines Servicekraft-Kontos erfolgt in drei Schritten:
    • Tippie versendet an den Vertreter des Unternehmens bzw. die Servicekraft einen Registrierungslink.
    • Die Servicekraft trägt die persönlichen Daten in das Registrierungsformular ein und gibt diese frei.
    • Tippie legt mit diesen Daten ein Konto für die Servicekraft beim Zahlungsdienstleister an.
  7. Die Servicekraft ist für die Richtigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich. Der Zahlungsdienstleister kann weitere Dokumente zur für die Verifikation von Identität und Adresse von der Servicekraft verlangen. tippie ist nicht für mögliche Beschränkungen des Kontos der Servicekraft seitens eines Zahlungsdienstleister verantwortlich. Die Servicekraft ist verpflichtet, dem Zahlungsdienstleister die von diesem angeforderten Unterlagen in der geforderten Form bereitzustellen, um eine Auszahlung an die Servicekraft zu gewährleisten.
  8. Die Servicekraft garantiert, dass alle von ihr bereitgestellten Informationen, einschließlich Fotos, nicht die geistigen Rechte Dritter verletzen.
  9. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für den Beweggrund oder die Zielsetzung der Überweisung der Trinkgelder vom Kunden an die Servicekraft.
  10. Die Servicekraft ist für die etwaigen Entrichtung von Steuern und Gebühren selbst verantwortlich.
  11. Der Betreiber behält sich das Recht vor, jederzeit das individuelle Limit jedes Kunden für den Überweisungsbetrag pro Tag / Monat / für einen anderen Zeitraum festzulegen und / oder zu ändern sowie den Zweck und den Zweck der Überweisung zum Schutz der Rechte und Interessen des Kunden und Dritter zu überprüfen.
  12. Der Betreiber erhält eine Provision für die Übertragung der Trinkgelder vom Kunden zur Servicekraft. Die Höhe der Provision des Betreibers ist per Transaktion ein Grundbetrag von EUR 0.29 und eine variable Kommission zwischen 0% (null Prozent) und 6,5% (sechs Komma fünf Prozent) und wird für jede Servicekraft individuell festgelegt, Für PayPal und Klarna ist die Grundgebühr EUR 0,39. Da Zahlungsdienstleistungen generell umsatzsteuerfrei sind fällt diese nicht an.
  13. Der Betreiber behält sich das Recht vor, von der Servicekraft eine Provision einzubehalten, um die Kosten der Transaktion zu kompensieren, wenn Geld vom persönlichen Konto der Servicekraft im Zahlungssystem auf ein Bankkonto der Servicekraft überwiesen wird, wenn der Überweisungsbetrag weniger als EUR 30,00 beträgt. Die Höhe einer solchen Provision kann individuell festgelegt werden und wird im Konto der Servicekraft angezeigt.
  14. Folgende Aktivitäten sind nach diesen Nutzungsbedingungen untersagt:
  15. Entgegennahme von Geld, das als Entgelt für eine Leistungsbeziehung mit dem Kunden entspringt;
  16. Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften, insbesondere Geldwäschegesetze aber auch solche zum Schutz von Rechten Dritter, insbesondere von fremden Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Patent- und Markenrechten sowie sonstigen Rechten; Verstöße gegen die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen;
  17. Hacking-Versuche, d.h. Versuche, die Sicherheitsmechanismen zu überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute-Force-/DDoS-Attacken;
  18. Kopieren, Ändern oder Vervielfältigen der Inhalte anderer Servicekräfte bzw. die Erstellung von Fake-Accounts unter Nutzung der Daten Dritter;
  19. Verwendung von Scripts, Bots oder sonstiger Software, welche die Systemintegrität und Systemfunktionen der Plattform beeinflussen oder stören können;
  20. Veränderung, Löschung oder Blockierung von durch Tippie generierten Inhalten.
  21. tippie behält sich das Recht vor, bestimmte Benutzernamen unter geeigneten Umständen, die nach alleinigem Ermessen von Tippie festgelegt werden, zu verbieten, zu stornieren, zu entfernen oder neu zuzuweisen.
  22. tippie kann das tippie-Konto mit oder ohne vorherige Ankündigung nach alleinigem Ermessen von Tippie sperren, kündigen und löschen, vor allem wenn Aktivitäten mit und / oder auf dem Tippie-Konto den Verdacht erwecken, dass eine Verletzung dieser Nutzungsbedingungen oder eine Verletzung oder Verletzung der Rechte Dritter oder geltender Gesetze oder Vorschriften vorliegen könnte.
  23. Die Servicekraft kann ihr tippie-Konto jederzeit in der Plattform kündigen. Noch nicht ausbezahltes Geld wird analog zum Anmeldeprozesses beim externen Zahlungsdienstleister ausgezahlt.
  24. Die Ansprüche der Servicekraft gegen den Betreiber auf Auszahlung eines etwaigen Anspruchs verjähren innerhalb von einem Jahr nach Eingang der Zahlung durch den Kunden.
  25. tippie bietet eine Funktionalität an, um Trinkgelder gemäß einem vorher festgelten Schema zwischen Servicekräften aufzuteilen. Entscheiden sich die Servicekräfte eines Unternehmens diese Leistung zu nutzen, müssen sie tippie vorher darüber informieren und die Informationen zu Schema, wie die Trinkgelder aufgeteilt werden sollen, senden. Das Schema muss fair für alle Servicekräfte und rechtlich zulässig sein.
  26. Die Servicekräfte sind verpflichtet und sind verantwortlich dafür, das Schema zur Aufteilung zu prüfen, es zu akzeptieren oder abzulehnen. Servicekräfte, die ein Schema zur Aufteilung von Trinkgeldern ablehnen, sind von einer solchen Aufteilung ausgeschlossen und erhalten möglicherweise gar keine Trinkgelder über die Leistungen von Tippie.
  27. Gegebenenfalls bietet tippie Kunden Unterstützung bei Problemen mit Trinkgeldern an. Kunden, die Probleme, Fragen oder Vorschläge in Bezug auf die Tippie-Plattform oder eine Zahlung haben, sollten sich an das Kunden-Support-Team von Tippie per Chat (vorzugsweise), E-Mail oder Telefon unter den auf der Tippie-Plattform angegebenen Kontaktinformationen wenden.
  28. Entscheidet ein Unternehmen, dass die Trinkgelder von tippie nicht direkt an die Servicekraft ausgezahlt werden, sondern vom Unternehmen unter seinen Mitarbeitern nach einem bestimmten Schlüssel verteilt werden, so erfolgt die Auszahlung sämtlicher Trinkgelder auf ein vom Unternehmen bestimmtes Konto. Das Unternehmen ist selbst für die Verteilung und eine mögliche Versteuerung der Trinkgelder verantwortlich.

 

§ 4 Rechte und Pflichten des Nutzers und des Betreibers

  1. Der Nutzer hat das Recht:
    • Die Funktionen des Dienstes in seiner Nutzergruppe zu nutzen;
    • vertrauliche Informationen an den Betreiber weiterzuleiten, soweit dies zur Nutzung des Dienstes erforderlich ist;
    • den Empfang von Informationen durch eine E-Mail an den Betreiber an support@tippie.de zu verweigern;
    • den Zugriff auf persönliche Daten durch eine E-Mail an den Betreiber an support@tippie.de ganz oder teilweise zu verweigern
    • sich für Fragen, Ansprüche oder Vorschläge per E-Mail an den Betreiber an support@tippie.de zu wenden.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich:
    • bei der Nutzung des Dienstes zutreffende und vollständige Angaben zu machen, wobei der Betreiber nicht verpflichtet ist, die Richtigkeit der Angaben zu prüfen;
    • Änderungen bei seinen persönlichen Daten mitzuteilen;
    • keine Daten anderer Personen zu verwenden, wobei eine solche Verwendung zum Ausschluss führen kann;
    • die Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben;
    • eine etwaige Versteuerung von Zuflüssen im Zusammenhang mit dem Dienst eigenverantwortlich durchzuführen.
  3. Der Betreiber hat das Recht
    • die Regelungen der Nutzervereinbarung und der Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu ändern oder die Vereinbarungen zu kündigen;
    • jederzeit die Nutzung des Dienstes für den Nutzer verweigern. Dies kann durch Nichtüberweisung von Geldern, Registrierungs- und Anmeldesperre oder durch Löschung des Benutzerkontos geschehen. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, dem Nutzer die Gründe für die Verweigerung der Nutzung des Dienstes mitzuteilen;
    • Dritte einzubeziehen, um die Ziele der Nutzung des Dienstes zu erreichen, vorbehaltlich der Vertraulichkeitsbedingungen und anderer Bedingungen, die in dieser Benutzervereinbarung festgelegt sind;
    • jede vom Kunden über Tippie angebotene Zahlung anzunehmen oder abzulehnen; oder
    • Beschränkungen in Bezug auf die Anzahl der Nutzung von Tippie pro Tag/Woche/Monat aufzuerlegen.
  4. Der Betreiber verpflichtet sich:
    • die Sicherheit und Geheimhaltung der vom Nutzer gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellten vertraulichen Informationen zu gewährleisten. Der Betreiber verpflichtet sich, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben, außer bei einer gesetzlichen Pflicht oder einer Zustimmung des Nutzers.
    • Obwohl der Betreiber versucht, sicherzustellen, dass die tippie-Plattform vierundzwanzig (24) Stunden jeden Tag verfügbar ist, übernimmt der Betreiber keine Verpflichtung dazu, und kein Mitglied der tippie- Gruppe ist einem Nutzer gegenüber haftbar, wenn die Tippie-Plattform zu irgendeinem Zeitpunkt oder für irgendeinen Zeitraum nicht verfügbar ist.

 

§ 5 Schlussbestimmungen

  1. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für die von Dritten erbrachten Dienstleistungen, einschließlich deren Partnern.
  2. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Verzögerungen bei Geldtransfers, wenn diese auf unrichtigen Daten des Empfängers beruhen oder von diesem zu vertreten sind.
  3. Der Betreiber hat das Recht, diese Nutzungsvereinbarung zu ändern, indem er eine neue Version der Benutzervereinbarung auf der Website und in der Serviceanwendung veröffentlicht. Vom Betreiber vorgenommene Änderungen der Nutzungsvereinbarung treten nach 1 (einen) Werktag ab dem Datum der Veröffentlichung der neuen Ausgabe der Nutzungsvereinbarung in Kraft. Ist ein Nutzer mit einer Änderung nicht einverstanden, so teilt er dies dem Betreiber mit, worauf das Nutzungsverhältnis endet.
  4. Für den Kunden gilt die jeweils aktuelle Nutzungsvereinbarung, die der Betreiber jederzeit ändern kann. Der Kunde kann die jeweils aktuelle Nutzungsvereinbarung bei der Verwendung des Dienstes einsehen.
  5. Servicekräfte können die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsvereinbarungen über ihr Konto abrufen.
  6. tippie haftet nach den gesetzlichen Vorschriften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von tippie, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung von Tippie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen. Soweit die vorstehenden Beschränkungen nicht eine Haftung ausschließen, ist die Haftung von tippie im Falle der leichten Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt und übersteigt die Gesamthaftung von Tippie in Verbindung mit oder unter diesen Nutzungsbedingungen, einschließlich in Verbindung mit ihrer Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Tippie-Dienste, der Tippie-Plattform oder der Tippie-Inhalte, und jegliches anderes Material, das über die Tippie-Plattform aufgerufen werden kann, in keinem Fall EUR 100,00 (Euro einhundert). Bestehen mehrerer Ansprüche beträgt die Haftung für alle Ansprüche zusammen EUR 100.
  7. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig,München.
  8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist