Trinkgeld in der Gastronomie: Darauf musst Du achten

Inhaltsverzeichnis
1. Wer hat Anrecht auf das Trinkgeld?
Grundsätzlich haben die Mitarbeiter und Servicekräfte Anspruch auf das Trinkeld. ist es laut Gewerbeordnung untersagt, dass Mitarbeiter nur durch ein Trinkgeld entlohnt werden. Es darf nicht als Lohnersatz dienen und gehört den Mitarbeitern. Es darf also vom Chef nicht eingesammelt und für sich behalten werden. Falls man als Chef natürlich selber hinter der Theke steht oder im Service hilft und Trinkgeld erhält, dann darf man es natürlich auch für sich behalten (hier sollte man aber unbedingt auf die Steuerregeln achten).
Interessant ist zudem die Frage, ob die Servicekräfte das Trinkgeld komplett für sich behalten dürfen oder mit anderen Mitarbeitern wie beispielsweise in der Küche teilen müssen. Hier kann jeder Betrieb selber entscheiden, wie das Trinkgeld bei den Mitarbeitern aufgeteilt wird. Grundsätzlich sollte natürlich eine faire Lösung für alle Beteiligten gesucht werden. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist dies sehr wichtig, um gute Mitarbeiter zu halten. Berücksichtigen sollte man zudem aber, dass die Trinkgeldaufteilung in den Arbeitsverträgen festgehalten werden muss und zudem die steuerlichen Besonderheiten beachtet werden müssen. Zur Versteuerung von Trinkgeldern erhältst Du im nächsten Abschnitt unseres Praxistipps weitere Informationen.

2. Ist das Trinkgeld in der Gastronomie steuerfrei?
Für die Gastronomie gelten grundsätzlich dieselben Regeln für die Besteuerung von Trinkgeldern bzw. Tips wie in anderen Branchen. Ob das Trinkgeld steuerfrei ist, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist es so, dass das Trinkgeld steuerfrei ist, wenn es vom Gast direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird und dieser das Trinkgeld für sich behält.
Allerdings gibt es besonders in der Gastronomie ein großes Aber: Wenn nämlich in deinem gastronomischen Betrieb eine Trinkgeldkasse vorhanden ist und die Trinkgelder für den Service mit der Küche geteilt werden, dann ist das Trinkgeld nicht mehr steuerfrei.
Des Weiteren gibt es noch einige weitere Ausnahmen, wann das Trinkgeld versteuert werden muss. Alle Informationen dazu erhältst Du in unserem Praxistipp Trinkgeld versteuern.
Trinkgeld hat dementsprechend keinerlei Verbindung zur im Arbeitsvertrag festgelegten regulären Entlohnung seitens des Arbeitgebers. Es stellt vielmehr eine zusätzliche Vergütung dar. Demzufolge darf es nicht auf das Gehalt oder den Anspruch auf Mindestlohn angerechnet werden. Des weiteren muss es vom Gast freiwillig gezahlt werden. Im Gegensatz dazu gibt es beispielsweise in Cafés oder Restaurants manchmal auch einen Bedienaufschlag, der für Gäste verpflichtend ist. Dabei handelt es sich also nicht um Trinkgeld, da dieser nicht freiwillig geleistet wird.
3. Wie kann man das Trinkgeld in der Gastronomie aufteilen?
Die einfachste Möglichkeit ist, dass die Servicekräfte das eingenommene Trinkgeld für sich behalten dürfen. Dies hat zudem den großen Vorteil, wie im vorherigen Absatz beschrieben, dass das Trinkgeld dann steuerfrei ist.
Diese Regelung ist allerdings unfair gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Küche. Denn natürlich hängt die Höhe des Trinkgelds oft auch von der Qualität der zubereiteten Speisen, der Sauberkeit etc. ab. Es ist also vielmehr ein Zusammenspiel aller Mitarbeiter, auch wenn die Servicekraft eine besondere Rolle bei der Kundenzufriedenheit einnimmt.
Um die Mitarbeiter in der Küche miteinzubeziehen, ist es beispielsweise sinnvoll, das Trinkgeld nach Stunden aufzuteilen. Hier wird am Ende einer Schicht oder auch eines längeren, festgelegten Zeitraums das Trinkgeld nach einem festgelegten Schlüssel verteilt.
4. tippie als Trinkgeldsystem nutzen
tippie bietet Gastronomen und Angestellten eine Vielzahl von Vorteilen für die Einnahme und Verteilung des Trinkgelds. Die sind beispielsweise
- ◦ Bargeldloses Trinkgeld via QR-Code oder Link
- Trinkgeld wird direkt auf das Konto der Mitarbeiter überwiesen
- Weniger Bürokratie für Gastronomen
- Auch Servicekräfte wie Zimmer-Reinigungskräfte können Trinkgeld unkompliziert erhalten
- Keine monatliche Grundgebühr oder Einrichtungsgebühr
Du findest tippie interessant? Dann vereinbar doch einfach mal einen unverbdindlichen Termin mit uns.