Trinkgeld versteuern – Darauf musst du achten

Inhaltsverzeichnis
1. Muss Trinkgeld versteuert werden?
In vielen Fällen kann Trinkgeld steuerfrei einbehalten werden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen Du das Trinkgeld versteuern musst. Bei der Frage nach der Versteuerung von Trinkgeld spielen folgende Fragen eine wichtige Rolle.
- Wird das Trinkgeld freiwillig gezahlt oder ist es für die Kunden verpflichtend?
- Erhält der Inhaber das Trinkgeld oder erhalten es die Angestellten?
- Geht das Trinkgeld an einen einzelnen Angestellten oder wird es in eine Trinkgeldkasse aufgenommen?
- Wird das Trinkgeld vom Arbeitgeber aufgenommen oder direkt an den Arbeitnehmer gezahlt?

2. Wann ist Trinkgeld steuerfrei?
Wenn ein Trinkgeld an den Arbeitnehmer gezahlt wird, ist es in der Regel steuerfrei. Dazu müssen aber folgender Punkte erfüllt sein:
- Das Trinkgeld wird freiwillig gezahlt.
- Es wird zusätzlich zur eigentlichen Arbeitsleistung gezahlt.
- Es dürfen keine Ausnahmefälle wie z.B. eine Trinkgeldkasse vorliegen. Mehr zu den Ausnahmen findest Du im weiteren Verlauf dieses Praxistipps.
3. In diesen Fällen muss Trinkgeld besteuern werden
Es gibt einige Ausnahmen, in denen Trinkgelder versteuert werden müssen. Im Folgenden zeigen wir Dir, welche das u.a. sind.
Besonders beim Trinkgeld in der Gastronomie, aber auch in anderen Dienstleistungsunternehmen ist es üblich, dass Trinkgelder in eine gemeinsame Kasse eingezahlt werden. Dadurch können andere Mitarbeiter wie beispielsweise Köche auch von Trinkgeldern profitieren. Da in diesem Fall das Trinkgeld nicht direkt vom Gast an die Angestellten ausgezahlt wird, sind die Einnahmen lohn- und sozialversicherungspflichtig.
2. Trinkeld nimmt Umweg über Arbeitgeber
In einigen Branchen ist es nicht unüblich, dass man zunächst dem Inhaber das Trinkgeld für den Mitarbeiter gibt und ihn bzw. sie darum bittet, das Trinkgeld später an den jeweiligen Mitarbeiter weiter zu leiten. Auch in diesem Fall greift dieselbe steuerliche Logik wie bei der Trinkgeldkasse: Das Trinkgeld geht nicht direkt vom Kunden an den Arbeitnehmer über und ist deshalb steuerpflichtig.
3. Trinkeld für selbständige Unternehmer
Wenn Du als selbständiger Unternehmer zusätzliches Trinkgeld zu Deiner Arbeitsleistung erhältst, muss dieses Trinkgeld voll versteuert werden. Es gelten also nicht dieselben Regelungen wie für Angestellte
4. Trinkelder mit Rechtsanspruch
Sollte beispielsweise auf einer Karte im Restaurant ein fixer Betrag für Trinkgelder ausgewiesen sein, die der Gast bezahlen muss, dann muss das Trinkgeld auch versteuert werden und kann nicht steuerfrei von den Angestellten genutzt werden. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Teil des Lohns, der natürlich auch bzgl. steuer- und sozialversicherungspflicht eine Rolle spielt.
5. Unternehmer als Trinkgeldgeber
Wenn Du bei einem Geschäftsessen oder Betriebsausflug als Unternehmer Trinkgeld gibst, kannst Du dieses grundsätzlich als Betriebsausgabe geltend machen und von der Steuer absetzen. Umgekehrt heißt das aber auch, dass das Trinkgeld dann für den Empfänger steuerpflichtig ist.
Extratipp: Als Unternehmer solltest Du dir in diesem Fall eine Quittung geben lassen, auf der das Trinkgeld gesondert verzeichnet ist, um die Zahlung später beim Finanzamt nachweisen zu können.